Abgeltungsteuer muss weiter gelten!

MIT Hessen beschließt Forderung auf ihrer Landestagung

„Die Mittelstands- u. Wirtschaftsvereinigung der CDU Hessen (MIT) spricht sich für die Beibehaltung der Abgeltungsteuer aus. Sie ist das Herzstück des Unternehmenssteuerreformgesetzes vom 14.08.2007 und per 01.01.2009 in Kraft getreten. Die Abgeltungsteuer hat sich als eine besonders effiziente Steuervereinfachung erwiesen und für spürbaren Bürokratieabbau gesorgt. Auch die Steuerflucht bei Kapitaleinkünften konnte eingedämmt werden. Hinzukommt, dass der internationale automatische Informationsaustausch zwischen den Finanzverwaltungen weiterhin nicht einwandfrei funktioniert. Ein weiterer guter Grund für die Beibehaltung! Die Rückkehr zur Tarifbesteuerung würde einen erheblichen Verwaltungsaufwand nach sich ziehen. Das alles zeigt: Die Abgeltungsteuer ist ein Beispiel für die erfolgreiche Umsetzung von Steuervereinfachung und Bürokratieabbau“ erklärte der neugewählte MIT Landesvorsitzende Marco Reuter. 

Die Steuerexpertin der MIT Hessen, Maria Becht (MIT Kreis Offenbach), betonte: „Die Abgeltungsteuer in der derzeitigen Fassung muss erhalten bleiben, denn sie ist die einzige namhafte Steuervereinfachung der letzten Jahrzehnte. Die Günstigerprüfung zwischen der Besteuerung nach Tarif oder nach dem gesonderten Abgeltungsteuersatz muss ebenfalls erhalten bleiben, damit Steuerpflichtige mit geringem Einkommen und einem tariflichen Steuersatz unter 25% entsprechende Erstattungen im Rahmen der eigenen Steuererklärungen durch Anrechnung der pauschalen Abgeltungssteuer zurück erhalten“. Die MIT Hessen hat diese Forderung im Rahmen ihrer Landestagung in Langen in der vergangenen Woche ebenfalls einstimmig beschlossen.



Foto: Christiane Lang