Konstruktives Gespräch zwischen MIT Hessen und dem Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen

„Unser Gedankenaustausch hat Übereinstimmung in wesentlichen politischen Grundsatzfragen gezeigt“, erklärten der Landesvorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung Hessen (MIT), Frank Hartmann, sowie der Hauptgeschäftsführer des Verbandes baugewerblicher Unternehmer Hessen, Rainer von Borstel, in Fulda.

In dem Gespräch, an dem auch der stellv. Bundesvorsitzende des Fachverbandes Fliesen und Naturstein, Jürgen Kullmann, der Geschäftsführer der Landesfachgruppe Fliesen & Naturstein, Andreas Demand, sowie der Vorsitzende der Kommission Handwerk im Bundesvorstand der MIT, Volker Rode, teilnahmen, wurden aktuelle politische Fragen erörtert.

Einig waren sich die Vertreter, dass die Wertigkeit des Meisterbriefes hervorgehoben werden solle. Der Wegfall der Meisterpflicht für verschiedene Berufe habe in eine „verbraucherpolitische Sackgasse“ geführt. Qualität und Ausbildungsleistung seien in Folge des Wegfalls des Meisterbriefes drastisch gesunken. Mittlerweile fänden sich 95 Prozent aller Ausbildungsverhältnisse im Handwerk in den 41 noch geschützten Meisterberufen. Ohne Meisterbrief gebe es keine Berufsausbildung. Bei Betriebsneugründungen in den zulassungsfreien Gewerken handele es sich zumeist um Ein-Mann-Firmen, die häufig als Scheinselbstständige agierten und bei denen die fachliche Leistung vielfach unzureichend sei.

MIT und der Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e. V. forderten die Wiederaufnahme in die Anlage A der Handwerksordnung (HwO)  für die Gewerke Fliesen- Platten und Mosaikleger, Estrichleger, Betonwerkstein, Fertigteile, Terrazzo, Naturstein (BFTN) sowie weiteren Gewerken die bei der Novelle 2004 aus der HwO Anlage A in die Anlage B übergeführt worden sind.

Der Meisterbrief benötigt besonderen Schutz auf europäischer Ebene.

„Die Verbraucher in Deutschland haben Anspruch auf eine gute handwerkliche Leistung. Dazu brauchen wir den Meister“, forderten Hartmann und von Borstel.

Einigkeit in dem Gedankenaustausch gab es auch bei der Frage der Vergabe öffentlicher Aufträge. Das Hessische Mittelstands- und Vergabegesetz biete gute Möglichkeiten, heimische Betriebe mit der Vergabe von öffentlichen Aufträgen zu betrauen, ohne dass die Qualität der Arbeit darunter leide.

Fragen der Dokumentationspflicht beim Mindestlohn, der Verkürzung von Aufbewahrungsfristen sowie der Rücknahme der Vorfälligkeit bei Sozialversicherungs-beiträgen standen ebenfalls auf der Tagesordnung.

„Es haben sich Übereinstimmungen in wesentlichen politischen Fragen gezeigt“, freuten sich Hartmann und von Borstel, die den Gedankenaustausch fortführen wollen.


Quelle:

Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU Hessen

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